Neufassung vom September 2002
Änderungen vom November 2023
Der gesamte Ruderbetrieb untersteht dem Ruderwart. Die einzelnen Mannschaften werden durch Obmänner geleitet, die nach Möglichkeit Steuer- oder Schlagmann sein sollten. Ihren Anordnungen ist überall, im Boot wie an Land, unbedingt nachzukommen.
Die Ruderer teilen sich nach ihren Leistungen in Ruderer 1. Klasse, Ruderer 2. Klasse und Anfänger. Hat ein Anfänger mindestens 200 km gerudert, wird er nach bestandener 2. Klasse-Prüfung (s. Anhang: Die 2. Klasse-Prüfung) Ruderer 2. Klasse. Ein Ruderer 2. Klasse darf zu Trainingszwecken ohne die Aufsicht eines Obmannes nur „zwischen den Brücken" (Bereich zwischen den Brücken Nr. 154 (Brücke am Kirmesplatz) und Nr. 150 (Kirchhofsbrücke)) im Einer rudern. Er hat sich vor der Fahrt zu vergewissern, dass das Boot beim übrigen Trainingsbetrieb nicht benötigt wird. Ruderer 1. Klasse wird, wer die vorgesehene praktische und theoretische Prüfung (s. Anhang: Die 1. Klasse-Prüfung) mit Erfolg bestanden hat. Als Ruderer 2. Klasse wird zur Prüfung für den Ruderer 1. Klasse zugelassen, wer zusätzlich 100 Ruderkilometer nachweisen kann, mindestens 12 Jahre alt und mehr als ein Jahr im Verein ist. Die 1. Klasse-Prüfung findet ausschließlich vor Ruderern 1. Klasse statt.
Die 2. Klasse-Prüfung stellt folgende Anforderungen:
Die 1. Klasse-Prüfung gliedert sich in zwei Hauptbestandteile:
Anmerkungen:
Zu 1: In der Praktischen Prüfung hat jeder Aktive zu zeigen, dass er die nötige Fertigkeit im Rudern (Skull und Riemen), Steuern und Kommandoerteilen besitzt.
Zu 2: In der theoretischen Prüfung wird die Kenntnis der hauptsächlichsten, den Rudersport angehenden Fragen verlangt. Erwartet wird vor allem die Kenntnis von Fachausdrücken, der Vereinsgeschichte, Kenntnis der Satzung des GTRV, sowie Kenntnis der Binnenschifffahrts-straßenordnung, vor allem der Binnenschifffahrtszeichen.
Ein Obmann muss immer Ruderer 1. Klasse sein. Der Obmann muss alle Ruderer jederzeit in Sicht- und Rufweite haben. Zuwiderhandlungen der Mannschaft(en) bzw. des Obmannes werden geahndet.
Gerudert wird stets im Sportanzug und mit Turnschuhen. Bei offiziellem Auftreten der Aktivitas und bei besonderen Anlässen wird das aktuelle Vereins-T-Shirt bzw. der aktuelle Vereins-Einteiler getragen.
Bei Antritt jeder Fahrt sind vom Obmann Boot, Mannschaft, Abfahrtszeit und Fahrtziel / - richtung in das Fahrtenbuch einzutragen. Die gilt auch für die Ankunftszeit bei der Rückkehr von einer Fahrt. Falls während der Fahrt das Bootsmaterial beschädigt wurde, so muss dies unter „Bemerkungen" eingetragen werden.
Im Sommerhalbjahr sollte jeder Aktive mindestens zweimal in der Woche an Übungsfahrten teilnehmen. Im Jahr sind mindestens 150 km zu rudern. Ruderer 1. Klasse sollten, um ihrem Anspruch gerecht zu werden, 300 Jahreskilometer nachweisen können.
Fahrten ohne Aufsicht eines 1. Klasse Ruderers sind Ruderern 2. Klasse nur „zwischen den Brücken" erlaubt. Allen Ruderern ohne 2. Klasse-Prüfung sind Fahrten ohne Aufsicht untersagt. Ausnahmen sind nur auf Vorstandsbeschluss möglich. Bei Übungsfahrten ist der Trainer bzw. sein Vertreter, bei Vergnügungsfahrten ein von der Mannschaft gewählter Ruderer 1. Klasse, verantwortlich. Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Vergnügungsfahrten dürfen mit Booten gemacht werden, insofern diese nicht für Trainings- oder Übungsrudern benötigt werden. Rennboote dürfen nicht für Vergnügungsfahrten eingesetzt werden. Vergnügungsfahrten sind Fahrten, deren Bestandteil ein Landgang ohne akuten Anlass ist oder deren Zweck kein Training im allgemeinen Sinn darstellt. Alle Fahrten, die länger als einen Tag dauern, bedürfen der Genehmigung des Ruder- oder Bootswartes. Bei Vergnügungsfahrten sind in jedem Gig-Boot zwei Bootshaken, eine Bug- und ggf. Heckleine sowie ein Vereinswimpel mitzuführen.
Es ist grundsätzlich untersagt, Nichtmitglieder in Vereinsbooten rudern zu lassen. Ausgenommen sind Personen, die den Eintritt in den Verein erwägen. Gastruderer müssen die Erlaubnis des Ruderwartes oder Sprechers haben.