Neufassung vom September 2002
Änderungen vom November 2023
Verantwortlich für das Bootshaus inkl. allen Inventars, die Transponder, das Grundstück und den Bootstransporter ist der Hauswart.
Veränderungen und Ausbesserungen dürfen nur mit Erlaubnis des Hauswartes vorgenommen werden.
Der Hauswart kann zu allen erforderlichen Arbeiten Mitglieder der Aktivitas heranziehen.
Das Bootsmaterial, alle Werkzeuge, überhaupt alle im Bootshaus untergebrachten Gegenstände sind nach jeder Benutzung wieder an den für sie bestimmten Platz zurückzubringen. Schlüssel für die Werkzeug- und Materialspinde erhalten nur Boots- und Hauswart und von ihnen bzw. vom Vorstand ermächtigte Personen. Die Werkzeug- und Materialspinde sind vor dem Verlassen des Bootshauses abzuschließen.
Fahrräder und andere Fahrzeuge dürfen nur außerhalb des Bootshauses abgestellt werden. Alle Zuwegungen sind freizuhalten. Der Rasen vor dem Bootshaus sowie die Pflasterfäche zwischen Bootshaus und Kanal dürfen nicht als Parkplatz benutzt werden. In begründeten Fällen kann der Hauswart oder der Vorstand eine Ausnahme zulassen.
Jedem Mitglied stehen zum Umziehen die Umkleideräume zur Verfügung. Spinde werden nach Anfrage vom Hauswart bis auf weiteres zur Verfügung gestellt. Spinde sind auf Anweisung des Hauswartes unverzüglich zu räumen. Weigert sich ein Mitglied, den Spind zu räumen, ist der Hauswart berechtigt, den Spind nach einer Frist von drei Kalendertagen aufzubrechen. Den eventuellen Inhalt verwahrt der Hauswart bis zur Abholung, höchstens jedoch eine Kalenderwoche. Spinde sind Vereinseigentum. Jede Beschädigung oder irreversible Veränderung ohne Genehmigung des Hauswartes wird bestraft. Spinde sind in dem Zustand abzugeben, in dem sie übernommen wurden.
Für Kleidung oder sonstiges Eigentum der Mitglieder oder dritter Personen, das abhandengekommen ist, haftet der Verein nicht.
Wer als letzter das Bootshaus verlässt, muss dafür sorgen, dass alle Fenster und Türen abgeschlossen sind und alle elektrischen Verbraucher ausgeschaltet sind. Während des Ruderns sowie bei Verlassung der Bootshauses sind ebenfalls alle elektrischen Verbraucher, die nur mit aktiver Nutzung benötigt werden, auszuschalten, sofern sich niemand mehr im Bootshaus aufhält. Das Bootshaus ist im ordentlichen Zustand zu verlassen.
Schlüssel bzw. Transponder zum Bootshaus erhalten 1. Klasse-Ruderer, sowie vom Vorstand befugte, gegen Entrichtung eines Pfandgeldes beim Kassenwart. Ein verlorener Schlüssel muss ersetzt werden. Ggf. sind die Kosten für eine neue Schließanlage zu erstatten. Beim Ausscheiden aus dem Verein muss jeder Schlüssel gegen Rückerstattung des Pfandgeldes wieder abgegeben werden. Der Hauswart führt eine Schlüsselliste.
Es ist untersagt, ohne Genehmigung des Vorstandes im Bootshaus vereinsfremde Feiern zu veranstalten oder das Bootshaus für Vergnügungsfahrten zu vermieten. Vereinsfremde Feiern sind Feiern, an denen sich nicht nur Mitglieder des GTRV und des AH-Verbandes sowie deren Familienangehörige, sondern auch Dritte beteiligen, die im Sinne dieser Satzung dem Verein nicht angehören.
Vor jeder Veranstaltung, also auch vor z.B. Vereinsfeiern, haben sich mind. zwei Mitglieder der Aktivitas für den ordnungsgemäßen Ablauf und das anschließende und binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung auszuführende Reinigen der genutzten Räume und Flächen zu verbürgen. Alle Räume und Flächen sind in den bei der Übergabe vorgefundenen Zustand zurückzuversetzen. Bei der Übergabe nimmt der Hauswart oder Sprecher die Aufräumarbeiten ab. Für entstandene Schäden haftet der Verursacher. Ist dieser nicht nachweisbar, haften die für die Veranstaltung verantwortlichen Mitglieder der Aktivitas zu gleichen Teilen.
Für die Dauer der Veranstaltung sind die zuständigen Mitglieder der Aktivitas allen anwesenden Personen in Fragen des Ablaufes der Veranstaltung weisungsberechtigt.
Evtl. entliehene Schlüssel und Transponder sind gegen Rückerstattung des evtl. Pfandgeldes zurückzugeben.
Durch eine Veranstaltung entstandener Müll ist sachgemäß durch die verantwortlichen Mitglieder der Aktivitas zu entsorgen.
Schlüssel sowie Transponder werden nur Vorstandsmitgliedern und Ruderern 1. Klasse zur Verfügung gestellt. Der Clubraum ist nur nach deren Erlaubnis zu benutzen. Schlüssel sowie Transponder werden nur für die Dauer der Veranstaltung und der Aufräumarbeiten ausgegeben. Das Vorstandsmitglied, welches den Schlüssel oder Transponder ausgibt, trägt, geht es nicht satzungsgemäß vor, die alleinige Verantwortung für den Clubraum und muss für Schäden, deren Verursacher nicht feststellbar ist, zu vollen Teilen alleine aufkommen. Der Vorstand entscheidet auch über Ausnahmen in begründeten Fällen.
Der Ruderbetrieb darf durch Veranstaltungen zu keinem Zeitpunkt behindert oder gar unmöglich gemacht werden. Ausnahmen können durch eine absolute Mehrheit im Vorstand beschlossen werden.
Im gesamten Bootshaus und auf dem Balkon herrscht striktes Rauchverbot ohne Ausnahme. Dieses schließt auch E-Zigaretten sowie sog. „Vapes“ ein.